§ 82b Gewerbeordnung

Prüfung nach § 82b Gewerbeordnung

Rechtssicherheit durch interdisziplinäre Kompetenz

Die Überprüfung gemäß § 82b Gewerbeordnung (GewO) dient der regelmäßigen Kontrolle, ob genehmigte Betriebsanlagen weiterhin rechtskonform, sicher und entsprechend den behördlichen Auflagen betrieben werden. Für Betreiber:innen ist diese Prüfung verpflichtend und wesentlich für die Aufrechterhaltung der Betriebsanlagengenehmigung.

RITOC führt die Prüfung nach § 82b GewO durch Vergleich des genehmigten Sollzustandes mit dem aktuellen Istzustands mit einem interdisziplinärem Team aus erfahrenen Techniker:innen und Jurist:innen. So stellen wir sicher, dass sowohl **technische als auch rechtliche Anforderungen vollständig und korrekt beurteilt werden.

Unser interdisziplinäres Vorgehen umfasst:

  • Überprüfung der Betriebsanlage nach genehmigten Sollzustand mit aktuellen Istzustand

  • Rechtliche Bewertung der Genehmigungslage und Auflagen

  • Abgleich des Ist-Zustands mit Bescheiden und behördlichen Vorgaben

  • Identifikation von Abweichungen und Risiken

Unsere Leistungen im Rahmen der § 82b-Prüfung