§ 82b Gewerbeordnung
Prüfung nach § 82b Gewerbeordnung
Rechtssicherheit durch interdisziplinäre Kompetenz
Die Überprüfung gemäß § 82b Gewerbeordnung (GewO) dient der regelmäßigen Kontrolle, ob genehmigte Betriebsanlagen weiterhin rechtskonform, sicher und entsprechend den behördlichen Auflagen betrieben werden. Für Betreiber:innen ist diese Prüfung verpflichtend und wesentlich für die Aufrechterhaltung der Betriebsanlagengenehmigung.
RITOC führt die Prüfung nach § 82b GewO durch Vergleich des genehmigten Sollzustandes mit dem aktuellen Istzustands mit einem interdisziplinärem Team aus erfahrenen Techniker:innen und Jurist:innen. So stellen wir sicher, dass sowohl **technische als auch rechtliche Anforderungen vollständig und korrekt beurteilt werden.
Unser interdisziplinäres Vorgehen umfasst:
Überprüfung der Betriebsanlage nach genehmigten Sollzustand mit aktuellen Istzustand
Rechtliche Bewertung der Genehmigungslage und Auflagen
Abgleich des Ist-Zustands mit Bescheiden und behördlichen Vorgaben
Identifikation von Abweichungen und Risiken
Unsere Leistungen im Rahmen der § 82b-Prüfung
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Prüfung der Einhaltung aller relevanten Bescheide und Auflagen
Kontrolle der Betriebsanlage auf Übereinstimmung mit dem genehmigten Zustand
Bewertung sicherheits- und umweltrelevanter Aspekte
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Gemeinsame Bewertung technischer und rechtlicher Fragestellungen
Rechtssichere Interpretation von Bescheiden und Auflagen
Klare, verständliche Darstellung von Abweichungen
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Recherche und Aushebung fehlender Bescheide bei den zuständigen Behörden
Sichtung und rechtliche Einordnung historischer Genehmigungen
Aufbau einer vollständigen, nachvollziehbaren Bescheidgrundlage
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Erstellung eines § 82b-konformen Prüfberichts
Konkrete, priorisierte Handlungsempfehlungen
Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen
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Unterstützung bei Rückfragen von Behörden
Vorbereitung auf Nachprüfungen
Fachliche und rechtliche Begleitung bei Anpassungs- oder Sanierungsmaßnahmen

