Externe Sicherheitsfachkraft (SFK)

Präventivdienstliche Betreuung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeiter:innen ist eine zentrale Verantwortung jedes Unternehmens. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet Arbeitgeber:innen zur Bestellung einer Sicherheitsfachkraft (SFK) und zur Organisation einer umfassenden präventivdienstlichen Betreuung.

RITOC übernimmt für Sie die vollständige externe Sicherheitsfachkraft und deckt sämtliche gesetzlich erforderlichen Tätigkeiten gemäß ASchG ab – kompetent, rechtskonform und praxisorientiert.

Unsere Leistungen als externe Sicherheitsfachkraft

Wir unterstützen Unternehmen aller Branchen bei der systematischen Umsetzung des Arbeitnehmer:innenschutzes und sorgen für nachhaltige Sicherheit im Arbeitsalltag.

Ihr Mehrwert durch RITOC als externe SFK

  • Rechtssicherheit gemäß ASchG

  • Entlastung interner Ressourcen

  • Reduzierung von Arbeitsunfällen und Ausfallzeiten

  • Strukturierte, nachvollziehbare Dokumentation

  • Praxisnahe Lösungen statt bürokratischer Maßnahmen